Zeugnisanspruch – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument, das den beruflichen Werdegang dokumentiert und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst. Doch nicht immer entspricht das Zeugnis den Erwartungen des Arbeitnehmers.

Häufig ist dem Arbeitnehmer nicht einmal bewusst, dass er ein schlechtes Zeugnis in Händen hält und wundert sich, warum seine Bewerbungen für neue Jobs nicht fruchten.

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Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das die berufliche Zukunft nicht unnötig erschwert. Ein Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis besteht jedoch nicht automatisch. Die Bewertung hängt von der tatsächlichen Arbeitsleistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers ab.

In vielen Fällen ist die Ausstellung eines positiven Zeugnisses jedoch Verhandlungssache. Insbesondere bei Streitigkeiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitszeugnis oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geregelt. Hier zeigt sich, wie wichtig Verhandlungsgeschick ist, um ein Zeugnis zu erhalten, das den weiteren Karriereweg fördert.

Die Herausforderung der Zeugnissprache

Arbeitszeugnisse sind nicht immer leicht zu verstehen. Arbeitgeber verwenden oft eine codierte Sprache, um die Bewertung des Arbeitnehmers darzustellen. Dabei handelt es sich um sogenannte Zeugniscodes, die auf den ersten Blick positiv wirken, aber versteckte Botschaften enthalten können.

Einige Beispiele:

„Er bemühte sich, seine Aufgaben zu erfüllen“: Ein Hinweis auf unzureichende Leistungen.

„Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei“: Kann bedeuten, dass das Verhalten zu Kunden nicht zufriedenstellend war und dass es ein Problem mit dem Vorgesetzten gab.

Diese Formulierungen können den Eindruck eines positiven Zeugnisses erwecken, während sie tatsächlich negative Botschaften transportieren. Es ist daher entscheidend, das Zeugnis genau zu prüfen und bei Bedarf eine Korrektur zu verlangen.

Warum das Zeugnis in einem gerichtlichen Vergleich mitgeregelt werden sollte

Da der Arbeitgeber einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf ein „gutes“ Zeugnis. Ein gerichtlicher Vergleich z.B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bietet daher eine hervorragende Möglichkeit, den Inhalt des Arbeitszeugnisses verbindlich festzulegen. 

So wird sichergestellt, dass das Zeugnis keine codierten Negativbotschaften enthält und Ihrer beruflichen Zukunft nicht im Wege steht.

Durch ein gut verhandeltes Zeugnis ist Ihre „Visitenkarte“ für neue berufliche Chancen und sichert so Ihre berufliche Zukunft. 

Wie ich Sie unterstützen kann:

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte auf ein faires und wohlwollendes Arbeitszeugnis durchzusetzen. 

Meine Leistungen umfassen:

Prüfung und Decodierung von Arbeitszeugnissen

Beratung bei der Formulierung von Änderungswünschen

Unterstützung bei Verhandlungen im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen, welche häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geführt werden.

Ihr Zeugnis – Ihre Zukunft

Ein Arbeitszeugnis kann Ihre Karriere maßgeblich beeinflussen. Nutzen Sie meine Erfahrung, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihre Leistungen und Qualifikationen optimal widerspiegelt.