Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln

Höhere Abfindung durch individuelle Taktik und geschicktes Verhandeln

Kündigungsschutzklage – höhere Abfindung durch individuelle Strategie!

Erfolg ist kein Zufall! Rechtsanwalt Rupprecht arbeitet seit 2004 mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und hat zahlreiche erfolgreiche Prozesse vor dem Arbeitsgericht Köln geführt. Er kennt die „Stellschrauben“ für eine hohe Abfindung und erarbeitet mit Ihnen eine individuelle Strategie, um Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen.

Durch Verhandlungen auf „Augenhöhe“ lässt sich neben einem gutem Zeugnis oftmals auch eine Freistellung bei vollem Gehalt vereinbaren.

Vertrauen Sie auf meine über 20-jährige Erfahrung im Arbeitsrecht und fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an.

1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer erhebt, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu wehren. Ziel der Klage ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. und möglicherweise eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.

2. Welche Fristen gelten für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam!

3. Wer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, kann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie z. B. eine Mindestbeschäftigungsdauer (in der Regel 6 Monate) und eine bestimmte Unternehmensgröße des Arbeitgebers.

4. Welche Kosten entstehen für eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle Kosten, bis auf etwaige Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sein, den Prozess zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Einzelheiten zu den zu erwartenden Kosten erfahren Sie hier.

5. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Kündigung, der Begründung des Arbeitgebers und den konkreten Umständen des Falls. In vielen Fällen wird vor Gericht ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, der eine Abfindung mit Zeugnisregelung oder eine Weiterbeschäftigung regelt.

6. Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauert in der Regel zwischen 3 Wochen und 6 Monaten. In einigen Fällen kann es auch länger dauern, insbesondere wenn es zu einem Berufungsverfahren kommt. Der Prozess ist in der Regel relativ schnell im Vergleich zu anderen Gerichtsverfahren.

7. Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage verliere?

Wenn die Klage abgewiesen wird, bleibt die Kündigung wirksam. In diesem Fall müssen Sie das Arbeitsverhältnis beenden und eine mögliche Abfindung oder Abwicklungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber aushandeln. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

8. Welche Unterlagen benötige ich für eine Kündigungsschutzklage?

Für eine Kündigungsschutzklage benötigen Sie in der Regel:

   – Eine Kopie der Kündigung.

   – Ihren Arbeitsvertrag.

   – Alle relevanten Korrespondenzen mit dem Arbeitgeber (z. B. Abmahnungen, Aufhebungsverträge).

   – Gegebenenfalls andere Beweise, die den Fall stützen.

9. Was kostet eine anwaltliche Beratung bezüglich meiner Kündigung ?

Eine Ersteinschätzung ist kostenlos. Darüber hinaus hängen die Kosten für eine anwaltliche Beratung vom Streitwert und dem Umfang der Beratung ab. Eine Beratung zu einer Kündigung kostet in der Regel zwischen 100 und 250 Euro zzgl. MwSt. 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten häufig komplett übernommen. Ich kümmere mich um die komplette Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

10. Warum sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht für meine Kündigungsschutzklage beauftragen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt die spezifischen rechtlichen Regelungen und Verfahren rund um die Kündigungsschutzklage. Er kann Sie darüber informieren, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist und wie Sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten können. 

Nicht selten kommen Formfehler bei der Kündigung vor, die die Kündigung unwirksam machen oder die Kündigungsfrist wurde falsch berechnet. Zudem ist das deutsche Arbeitsrecht sehr arbeitnehmerfreundlich. Ihre Rechtsposition wird durch das Kündigungsschutzgesetz gestärkt. Für den Arbeitgeber bedeutet eine Kündigungsschutzklage ein großes finanzielles Risiko, da er nicht weiß, ob er Sie nach gewonnener Kündigungsschutzklage weiterbeschäftigen muss. Dies führt dazu, dass die Einigungsbereitschaft der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess extrem hoch ist und die Mehrzahl der Prozesse vor dem Arbeitsgericht mit einer Einigung enden. Sehr häufig hat der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Einigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ein gutes Zeugnis.

Mit über 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertrete ich Ihre Interessen effektiv und mit größtmöglicher Erfolgschance.

11. Wie schnell kann ich einen Beratungstermin bei Ihnen bekommen?

Ich biete Ihnen flexible Terminvereinbarungen, auch sehr kurzfristig.

Für eine Sofortberatung rufen Sie mich an unter 0173 8608263 (es fallen die üblichen Mobilfunkgebühren an)

12. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, wenn ich bereits einen neuen Job habe?

Ja, eine Kündigungsschutzklage kann sich auch dann lohnen, wenn Sie bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

a) Abfindung: Eine Kündigungsschutzklage erhöht oft die Chancen, eine Abfindung auszuhandeln. Durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage erhöht sich der Druck auf den Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber sind unter diesem Druck  bereit, eine Abfindung zu zahlen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden oder zu beenden.

b) Erteilung eines guten Arbeitszeugnisses: Im Rahmen der Kündigungsschutzklage besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses zu verpflichten. Ein gutes Zeugnis kann Ihre beruflichen Chancen weiter verbessern.

c) Rufwahrung: Eine unrechtmäßige Kündigung im Lebenslauf kann unter Umständen negativ auffallen. Durch die Klage können Sie rechtlich feststellen lassen, dass die Kündigung unwirksam war.

d) Offene Ansprüche: Mit der Kündigungsschutzklage können Sie auch klären, ob Ihnen noch offene Ansprüche zustehen, wie etwa Resturlaub, Überstundenvergütung oder andere ausstehende Zahlungen.

13. Besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung?

Im Rahmen der Aufklärung über die entstehenden Kosten erhalten Sie auch eine kostenlose erste Rechtseinschätzung. Eine tiefergreifende Prüfung Ihres Falles ist jedoch mit Kosten verbunden. Wenn Sie mittellos sind gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir gerne im Einzelnen besprechen können.

Es besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung einzuholen. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Ferner besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen oder wir vereinbaren eine Ratenzahlung. Lassen Sie sich dazu kostenlos beraten und nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Informationen in dieser Rubrik dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um Ihre Fragen im Detail zu klären.

Unterstützung bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis.

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