Hier finden Sie interessante Urteile des Arbeitsgerichts Köln.
Es handelt sich um inhaltliche Zusammenfassungen der Kernaussagen der Urteile.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.10.2019 – 8 Ca 4198/19: Kündigung wegen schlechter Leistung oft unwirksam
In diesem Fall hatte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gekündigt, weil dessen Leistung angeblich weit unter der seiner Kollegen lag. Der Arbeitgeber argumentierte, der Arbeitnehmer erbringe nur 50 % der üblichen Arbeitsleistung und sei daher nicht mehr tragbar.
Das Arbeitsgericht Köln erklärte die Kündigung für unwirksam. Es stellte fest, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt oder seine Leistung bewusst reduziert hatte.
Wichtige Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung:
- Kein objektiver Maßstab: Der Arbeitgeber hatte keinen belastbaren Vergleich mit anderen Mitarbeitern vorgelegt. Eine bloße Behauptung, jemand leiste weniger, reicht nicht aus.
- Keine Abmahnung: Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung beeinflussen kann.
- Fehlende Schuldhaftigkeit: Das Gericht betonte, dass nicht jede Minderleistung automatisch ein Kündigungsgrund ist. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer absichtlich oder grob fahrlässig zu wenig arbeitet.
Fazit:
Eine Kündigung wegen angeblich schlechter Leistung ist oft schwer durchzusetzen. Arbeitgeber müssen genaue Leistungsdaten vorlegen und vorher abmahnen. Arbeitnehmer haben daher gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich zu wehren.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 03.07.2024 – 17 Ca 543/24: Keine außerordentliche Kündigung wegen Teilnahme am „Potsdamer Treffen“
Das Arbeitsgericht Köln entschied, dass die Teilnahme einer Mitarbeiterin der Stadt Köln am sogenannten „Potsdamer Treffen“ keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Die Klägerin, seit 2000 bei der Stadt beschäftigt, wurde aufgrund ihrer Teilnahme an dem Treffen im November 2023 mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern gekündigt. Die Stadt Köln argumentierte, dass die Klägerin ihre Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt habe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass allein die Teilnahme nicht ausreichend sei, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Die Klägerin habe keine verfassungsfeindlichen Ziele aktiv unterstützt, und die einfache politische Treuepflicht werde nicht durch die Teilnahme am Treffen verletzt.
Eine weitere Kündigung vom März 2024, die mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung begründet wurde, hielt das Gericht ebenfalls für unwirksam. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Landesarbeitsgericht Köln angefochten werden.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.02.2019, Az. 11 Ca 7300/17
Thema: Kündigung wegen Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz
Kernaussage: Die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit kann eine Kündigung rechtfertigen, wenn dies wiederholt und entgegen betrieblicher Anweisungen erfolgt.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2020, Az. 8 Ca 7334/19
Thema: Diskriminierung wegen des Alters
Kernaussage: Eine Stellenausschreibung, die jüngere Bewerber bevorzugt, verstößt gegen das AGG. Arbeitgeber müssen objektive Kriterien für eine Altersbeschränkung darlegen.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2018, Az. 5 Ca 2950/18
Thema: Betriebsratsmitglied und Arbeitszeitüberwachung
Kernaussage: Die Überwachung der Arbeitszeit eines Betriebsratsmitglieds ist unzulässig, da dies die Amtsausübung beeinträchtigen kann.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.01.2017, Az. 19 Ca 7740/16
Thema: Kündigung wegen Schlechtleistung
Kernaussage: Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Minderleistung erheblich und schuldhaft erfolgt ist.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2021, Az. 3 Ca 4195/20
Thema: Corona und Kurzarbeit
Kernaussage: Kurzarbeit muss klar vereinbart werden. Ohne entsprechende vertragliche Grundlage ist eine Gehaltskürzung durch Kurzarbeit unzulässig.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.10.2019, Az. 6 Ca 1622/19
Thema: Schadensersatz wegen Mobbing
Kernaussage: Arbeitnehmer können Schadensersatz wegen Mobbing verlangen, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass systematisches Fehlverhalten des Arbeitgebers oder der Kollegen vorliegt.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.08.2020, Az. 9 Ca 4193/19
Thema: Urlaubsanspruch bei Krankheit
Kernaussage: Langzeiterkrankte Arbeitnehmer verlieren ihren Urlaubsanspruch nach 15 Monaten, wenn dieser nicht rechtzeitig beantragt wurde.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.09.2022, Az. 4 Ca 290/22
Thema: Homeoffice und Weisungsrecht
Kernaussage: Der Arbeitgeber darf nicht einseitig anordnen, dass ein Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten muss, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.03.2021, Az. 12 Ca 450/20
Thema: Datenschutz und Videoüberwachung
Kernaussage: Eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist unzulässig, es sei denn, es liegen konkrete Verdachtsmomente für Straftaten vor.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.11.2021, Az. 7 Ca 202/21
Thema: Gleichbehandlung bei Bonuszahlungen
Kernaussage: Bonuszahlungen müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgen. Eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer ist unzulässig.
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