Abfindungsrechner

Mit meinem Abfindungsrechner können Sie schnell und einfach die Höhe einer möglichen Abfindung berechnen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der gängigen Praxis nach § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Weitere Informationen zur Abfindung finden Sie hier.
Formel zur Berechnung
Die Abfindung berechnet sich wie folgt:
Abfindung = 0,5 x Monatsgehalt x Betriebszugehörigkeit (in Jahren)
1. Berechnung der Betriebszugehörigkeit
- Volle Jahre: Die Betriebszugehörigkeit wird ab dem Eintrittsdatum bis zum Kündigungsdatum berechnet.
- Unvollständige Jahre: Angefangene Jahre werden im Fall des § 1a KSchG auf volle Jahre auf- (über 6 Monate) oder abgerundet (unter 6 Monate). Bei ausgehandelten Abfindungen werden diese häufig anteilig berücksichtigt.
Beispiel für anteilige Berücksichtigung:
- Eintritt: 01.03.2015
- Kündigung: 31.06.2023
- Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre und 4 Monate → wird auf 8,3 Jahre gerundet.
2. Monatsgehalt ermitteln
Das Monatsgehalt setzt sich zusammen aus:
- Grundgehalt (brutto),
- regelmäßigen Zuschlägen (z. B. Schichtzulagen),
- Gratifikationen und einmaligen Leistungen, sofern sie arbeitsvertraglich garantiert oder regelmäßig gewährt wurden.
Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig auf das Monatsgehalt angerechnet, wenn sie Bestandteil der regelmäßigen Vergütung sind. Unregelmäßige Boni oder erfolgsabhängige Zahlungen bleiben unberücksichtigt.
Beispiel:
- Grundgehalt: 3.000 €
- Monatliche Schichtzulage: 200 €
- Urlaubsgeld (jährlich): 1.200 € → entspricht 100 € monatlich
- Monatsgehalt: 3.000 € + 200 € + 100 € = 3.300 €
Mehr rausholen durch professionelle Vertretung.
Die Berechnung der Abfindung liefert lediglich einen ersten Richtwert. In der Praxis hängt die tatsächliche Höhe der Abfindung jedoch von vielen Faktoren ab, wie etwa Ihrer Verhandlungsposition, dem Kündigungsgrund oder individuellen Vereinbarungen.
Trotz der entstehenden Rechtsanwaltskosten ist es ratsam einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, da dieser im Regelfall eine höhere Abfindungssumme aushandeln kann.
Nur eine Verhandlung auf Augenhöhe und eine individuelle Verhandlungsstrategie mit der entsprechenden rechtlichen Argumentationskette sichert eine maximale Abfindungssumme und liefert Rechtssicherheit. Insbesondere gilt es, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern.
Ich stehe Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Eine Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.